Der Weg zum Meister

Dieser Wegweiser ist anhand unserer Erfahrungswerte erstellt und soll Ihnen als erste Übersicht dienen, um die Abläufe und Anlaufstellen zu verdeutlichen.
Die drei Anlaufstellen arbeiten unabhängig voneinander und sind einzeln zu kontaktieren.

1 MEISTERSCHULE SBF

Anmeldung auf Homepage durchführen
Wir benötigen keine weiteren Unterlagen von Ihnen.

Eingangsbestätigung erhalten und mit dieser
Kontakt zur Handwerkskammer Mannheim und ggf. zum Amt für Ausbildungsförderung aufnehmen.

Anmeldebestätigung und Kurseinladung erhalten
Die Kurseinladung enthält alle Daten, die Sie für den ersten Kursabend benötigen (Ort, Datum, Uhrzeit, Raum). Die Kurseinladung wird zusammen mit der Rechnung versendet, sobald der Kurs voll belegt ist, spätestens aber ca. 4 Wochen vor Kursbeginn.

Rechnung erhalten
Bei Rechnungen mit 10% Anzahlung ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen und der Restbetrag bis zum Kursbeginn. Bei Rechnungen ohne Anzahlung ist der gesamte Betrag innerhalb von 14 Tage zu zahlen. Ratenzahlung kann nur in Form von Lastschrifteneinzügen vereinbart werden (siehe SEPA-Formular auf SBF-Homepage).

Stundenplan
Den Stundenplan für das gesamte Jahr erhalten Sie am ersten Kursabend.

Fragen zum Thema Meistervorbereitungskurse richten Sie bitte an das SBF.


 

 









 



2 HANDWERKSKAMMER MANNHEIM

Mit der Eingangsbestätigung Kontakt zur Handwerkskammer Mannheim aufnehmen und nach benötigten Unterlagen fragen und diese dort einreichen.

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.
Frist erfragen und beachten!

Wenn Sie Bafög beantragt haben, füllt Ihnen die Handwerkskammer Mannheim, nachdem Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung gestellt haben, das von der Förderstelle geforderte Formblatt Z aus.

Fragen zum Thema Prüfung und Prüfungsgebühr richten Sie bitte an die Handwerkskammer Mannheim.



 
 








 

3 AUFSTIEGS-BAFÖG

Das Aufstiegs-Bafög richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Jeder, dessen Firma die Kosten der Meisterschule nicht trägt, kann Aufstiegs-Bafög beantragen, muss es aber nicht. Das Angebot ist freiwillig.

Mit der Eingangsbestätigung Kontakt zu Ihrer vom Wohnort abhängigen Förderstelle aufnehmen und nach benötigten Unterlagen fragen und diese dort einreichen.

Folgende Formblätter fordert Ihre Förderstelle an:

Formblatt B (einmalig)
Füllt die Meisterschule SBF aus und bestätigt damit, dass Sie den geplanten Kurs angetreten haben und am ersten Kurstag erschienen sind.

Formblatt F (mehrmalig)
Füllt die Meisterschule SBF aus und teilt damit der Förderstelle Ihre Fehlzeiten mit. Die Förderung entfällt bei hohen Fehlzeiten.

Formblatt Z (einmalig)
Füllt die Prüfungsstelle, also die Handwerkskammer Mannheim aus, nachdem Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung gestellt haben.

Fragen zum Thema Aufstiegs-Bafög richten Sie bitte an Ihre zuständig Förderstelle.